Der Experte, der hilft, Schätzungen zu vermeiden, erfolgreich anzufechten und existenzsichernd zu minimieren.

Herzlich Willkommen

Auch Steuerberater spezialisieren sich. Zwei Herausforderungen der heutigen Zeit sind die Vermeidung von Schätzungsrisiken und der glimpfliche Ausgang von Steuerstrafverfahren.

Roland Höft steht Ihnen beratend und betreuend zur Seite um solche Stresssituationen mit dem Fiskus zu meistern.


Vita

Steuerberater Roland Höft
Roland Höft
Dipl. Finanzwirt

Roland Höft ist Jahrgang 1952, Diplom-Finanzwirt und Steuerberater.

Von 1972 bis 1995 in der Finanzverwaltung tätig, davon 10 Jahre als Dozent
an der Fachhochschule für Finanzen in Nordkirchen (NRW) mit Schwerpunkt „Abgabenordnung“. Zeitweise Dozententätigkeiten an folgenden Einrichtungen:

  • Fortbildungsakademie der Finanzen in Bonn Bad Godesberg
  • Landesfinanzschule in Haan bei Düsseldorf
  • Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern)
  • Sparkassenakademie in Münster
  • Vortragstätigkeit bei freien Trägern

Seit 1995 ist er als selbständiger Steuerberater tätig und spezialisierte sich auf folgende Schwerpunkte:

  • Betreuung streitig verlaufender Außenprüfungen, insbesondere wenn
    es um unberechtigte, gar existenzgefährdende Schätzungen geht.

  • Auslegung von Beweislastregeln, insbesondere im Zusammenhang
    mit Auslandssachverhalten.

  • Aufdeckung von Verfahrensmängeln, Durchsetzung von Verwertungsverboten, sowie das Anstreben und Erreichen "tatsächlicher Verständigungen".

Spezialisierung

Als Steuerberater ist Roland Höft auf Steuerfälle spezialisiert, die eng mit dem Verfahrensrecht verknüpft sind.

Dazu zählen:

  • Betreuung der Mandanten im Rahmen von Außenprüfungen und Steuerstrafverfahren einschließlich der Klärung und Umsetzung von Selbstanzeigen, sofern deren strafbefreiende Wirkung sicher ist.

  • Abwehr rechtswidriger Schätzungen von Besteuerungsgrundlagen und die Anbahnung „Tatsächlicher Verständigungen“ zum Zwecke der  Verfahrensbeschleunigung sowie der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens.

  • Erwirkung des Vollstreckungsschutzes durch die Beantragung der Aussetzung der Vollziehung streitbefangener Beträge oder einer Stundung, wenn dies nach Lage des Falles möglich ist.

  • Widerstand gegen die unberechtigte Inanspruchnahme als Haftender für fremde Steuerschulden und Gegenwehr gegen alle rechtswidrigen Steuerbescheide oder sonstigen Verwaltungsakte.

  • Durchsetzung von Erlassanträgen, wenn die Einziehung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen unbillig wäre.

Zum Leistungsangebot gehört die Abwicklung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfe - also auch die prozessuale Vertretung vor den Finanzbehörden und den Finanzgerichten.

 


Mandatierung

Mandat

Vor jeder Mandatsübernahme steht zunächst das informelle Gespräch.

Die aktuelle Problemlage wird hinterfragt, die Lösungsmöglichkeiten
werden ausgelotet und die Erfolgsaussichten im Hinblick auf das
angestrebte Ergebnis erörtert.

Die Erteilung eines Mandates erfolgt frühestens am Folgetag, um dem Mandanten für seine Entscheidung ausreichend Zeit zu geben.

Betreuung

Der Auftrag wird für die Abwicklung einer „Ausnahmesituation“ erteilt.

Die Erfüllung der üblichen steuerlichen Pflichten (z.B. Erstellung der Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen) verbleibt beim Altberater, dessen Mandat wird durch den erteilten Einzelauftrag nicht geschmälert.

Eine Zusammenarbeit mit diesem ist hilfreich und erfahrungsgemäß vorteilhaft für den zeitweise gemeinsam betreuten Mandanten, eine „Konkurrenzsituation" besteht üblicherweise nicht.

Tandem-Gespann

Im Steuerstrafverfahren hängt es von der Verfahrenssituation ab, ob der Steuerberater allein oder zusammen mit einem Rechtsanwalt auftritt.

Solange der Vorgang von der Staatsanwaltschaft noch nicht mitbetreut wird,
ist die Finanzverwaltung „Herr des Verfahrens“ und die Mitwirkung eines Strafverteidigers in dieser Verfahrenssituation nicht zwingend, oft aber nützlich.

Ein Tandem-Gespann führt zwar zur höheren Kostenbelastung, erweist sich aber als die effektivste Form der Verteidigung:

  • Der eine bringt sein Steuerwissen,
  • der andere seine Kenntnisse des Strafrechts ein.

Welcher Strafverteidiger hinzugezogen wird, bestimmt der Mandant.


Fachbücher

Für den steuerlichen Interessierten wurden in den letzen Jahren folgende Fachbücher geschrieben:

 

Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

ISBN: 978-3-7910-3207-8
Verlag: Schäfer | Pöschel
Umfang: 301 Seiten

Preis 69,95 €

Das Handbuch beleuchtet die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen aus drei unterschiedlichen Blickwinkeln: im Besteuerungsverfahren, im finanzgerichtlichen Verfahren und im Steuerstrafverfahren. 

Aus drei Richtungen nähern sich die Experten den Schwerpunktthemen:

  1. Im Besteuerungsverfahren: Die durchdachte Abwehr von Strafschätzungen, die Außenprüfer mit aufgedeckten Mängeln in der Buch- und Kassenführung oder der unzureichenden Mitwirkung bei der Aufklärung von Sachverhalten rechtfertigen.

    Hinweis: Vor allem bei Sachverhalten mit Auslandsbezug beklagt der Fiskus (die von Steuerbürgern meist vermeidbaren) Aufklärungsdefizite.
  1. Im finanzgerichtlichen Verfahren: Die Abwägung der Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Finanzgericht, wenn sich der Streit mit dem Fiskus über die Notwendigkeit und die Rechtsmäßigkeit seiner Schätzung nicht außergerichtlich beilegen lässt.

  2. Im Steuerstrafverfahren: Die nüchterne Einschätzung der Verfahrenslage, um unter Beachtung der Beweislage und des Zeitfaktors einen ergebnisorientierten Ausgang des Steuerstrafverfahrens zu erreichen.

    Hinweis: Auch im Steuerstrafverfahren sind tatsächliche Verständigungen denkbar.

 


Rückkehr der Inquisition?

Im Würgegriff der Finanzbehörden

ISBN: 3-934869-31-9
Verlag: ulmer-manuskripte.de
Umfang: 261 Seiten

Preis 9,99 € (nur noch als eBook erhältlich)

Spätestens ab dem Jahr 2005 werden alle steuerpflichtigen Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Auswirkungen der bereits jetzt deutlich erkennbaren Staatskrise zu spüren bekommen. Zur nahezu lückenlosen Überprüfung und Überwachung der Bürger ist eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht wórden, die bisher nicht gekannte Zugriffsmöglichkeiten des Staates mit sich bringen. Doch auch die bereits bestehenden Instrumente staatlicher Macht im Bereich des Steuerrechts sind äußerst wirksam und können manchen Steuerbürger in sehr unangenehme Situationen bringen.
Roland Höft hat jahrelange Erfahrung in der Begleitung und Betreuung von Betroffenen in Steuerstrafverfahren. Der Würgegriff der Finanzbehörden, so zeigt er anhand vieler Beispiel aus dem Umgang des Staates mit Verdächtigen, wird immer härter und unbarmherziger. Im Bestreben, die Staatsfinanzen zu sanieren, scheint jedes rechtlich auch nur einigermaßen absicherbare Mittel der Ausspähung, Überwachung und Kontrolle willkommen zu sein. 
Ist das bereits die Rückkehr der Inquisition in veränderter Form? Dies ist eine der provozierenden Fragen, die der Autor stellt und die er zu beantworten versucht.
Das Buch bietet eine eindrucksvolle Darstellung staatlicher Zwangsmethoden, die nicht nur notorische Steuersünder interessieren sollte, weil grundsätzlich jeder ins Visier der Fahnder geraten kann.


Wenn die Steuerfahndung zweimal klingelt

Wenn die Steuerfahndung zweimal klingelt

Diese im Handel nicht mehr erhältliche Lektüre befasste sich mit den vielfältigen Formen des Fahndungsaufgriffs, den rechtlichen Möglichkeiten der Ausforschung einer Steuerstraftat und den variantenreichen Abschlüssen des Steuerstrafverfahrens.

Das Buch ist leider vergriffen und befindet sich gerade als Neuauflage als eBook in Bearbeitung.

 


Wir schaffen das [nicht]

Chronik eines Staatsbankrotts

ISBN-13: 9783945238189
Verlag: Dortmunder Buch
Umfang: 191 Seiten

Preis 14,95 €

Der Flüchtlingstsunami vom Herbst 2015 hat unser Leben verändert. Die Befürworter einer Willkommenskultur erleben die Flüchtlinge als Bereicherung, und deren Gegner die Zuwanderung von einer Million Menschen als gravierenden Einschnitt in ihre bis dato als geschützt empfundene Lebenssphäre. Die Nation ist gespalten. Grabenkämpfe nützen keinem Lager. Die Zerwürfnisse gilt es zu überwinden. Das strebt diese Lektüre an. Ob das gelingt, ist fraglich. Wie so oft würde wohl auch hier die Macht des Faktischen vorgeben, wie WIR als Bürger importierte und hausgemachte Probleme durchstehen.


Titel Verlag Erschienen
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

SIS Verlag

2010
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Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

SCHÄFFER | PÖSCHEL Verlag

2014
kaufen
Rückkehr der Inquisition?
Im Würgegriff der Finanzbehörde

Ulmer Manuskripte

2003
kaufen
Wenn die Steuerfahndung zweimal klingelt.

vergriffen,
Neuauflage als eBook in Bearbeitung

2001
WIR schaffen das [nicht]!
Chronik eines Staatsbankrotts

Dortmund Buch Verlag

2017
kaufen

  

Roland Höft | Steuerberater 

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D - 44137 Dortmund

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